Schulbuchausleihe
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe volljährige Schüler:innen,
Sie haben an dieser Stelle die Möglichkeit, sich für die Schulbuchausleihe für das kommende Schuljahr anzumelden. Die Teilnahme an der Schulbuchausleihe ist freiwillig. Sollten Sie sich innerhalb des freigeschalteten Zeitraumes nicht anmelden, entscheiden Sie sich dafür, die Schulbücher auf eigene Kosten selber anzuschaffen. Sofern Sie mindestens drei schulpflichtige Kinder haben, können Sie eine Ermäßigung der Leihgebühr beantragen. Hierzu ist ein entsprechender Nachweis über die weiteren schulpflichtigen Kinder beizubringen.
Von der Zahlung der Leihgebühr befreit sind Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem:
- Sozialgesetzbuch Zweites Buch – Grundsicherung für Arbeit Suchende
- Sozialgesetzbuch Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder
- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch – Sozialhilfe / Kinderzuschlag
- Wohngeldgesetz (WoGG) in Verbindung mit § 9 SGB II
- § 19 Abs. 1 und 2 des Zwölften Buches SGB
- § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG
- Asylbewerberleistungsgesetz
Wichtig: Auch bei einer Befreiung von der Ausleihgebühr ist eine Anmeldung zur Schulbuchausleihe erforderlich.
Sämtliche Nachweise für eine Ermäßigung oder eine Befreiung von der Leihgebühr laden Sie bitte hier hoch.
Bitte beachten Sie die Anmelde- und Zahlungsfristen. Sollten Sie diese nicht einhalten, entschließen Sie sich, alle Bücher selbst zu beschaffen.